Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Verzugszinsen laut Sozialversicherungsrecht ab 1.Jänner 2004

Februar 2004
Kategorien: Klienten-Info

Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge, die nicht spätestens zum 15. des Folgemonats (Respirofrist von 3 Tagen) entrichtet werden, lösen Verzugszinsen in der Höhe von 6,57 % aus.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Cookies info box

Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen die beste Erfahrung auf unserer Website bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz.