PFK+Partner
PFK-Song: 

Home|Leistungen|Service|Team|News|Veranstaltungen
Mittwoch, 22. Februar 2012
Büroeröffnung PFK+Partner

Seminarzentrum Breitenfurt
Seminarzentrum Breitenfurt


NEU - Aktuelles zum Gewinnfreibetrag
Hier erfahren Sie alles über die steuerlichen Vorteile!


Steuerwissen
Gewinnfreibetrag nach § 10 ESTG 1988 Drucken

Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde der Gewinnfreibetrag (GFB) für Selbständige quasi als Äquivalent für das Jahressechstel bei Dienstnehmern neu geschaffen. Wie dieser im Detail funktioniert, welche steuerlichen Vorteile sich dadurch erzielen lassen und welcher Gestaltungsspielraum besteht, haben wir für Sie in einem pdf-Dokument übersichtlich zusammengefasst.

Das Dokument können Sie sich hier herunterladen: Gewinnfreibetrag

 
Die Rechte und Pflichten bei Krankheiten Drucken
Wenn Arbeitnehmer erkranken, stellen sich viele Fragen und manche haben auch Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren. Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer im Krankenstand und welche Rechte hat er gegenüber dem Arbeitgeber? Hier finden Sie die Antworten:

Der Krankenstand ist unverzüglich mitzuteilen!

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsverhinderung (=Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.

Falls der „Hausarzt“ an diesem Tag nicht erreichbar ist, sollte entweder ein anderer Arzt aufgesucht werden. Ist auch das nicht möglich, dann gilt es als rechtzeitig, wenn unverzüglich nach Wegfall des obigen Hinderungsgrundes der Arzt aufgesucht wird.

Der Arbeitgeber hat das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen. Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit auch wiederholt werden. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Wobei unter Angaben der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist, der Arbeitnehmer muss nicht bekannt geben, woran er leidet. Er muss nur sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig geschrieben wurde. Dies ist deshalb notwendig, weil der Entgeltfortzahlungsanspruch unterschiedlich zu berechnen ist.

Weiter …
 
Ausfuhrlieferung Drucken
ALLGEMEINES
§ 7 UStG legt fest, wann eine Warenlieferung in das Drittland umsatzsteuerfrei ist.

VORAUSSETZUNG FÜR EINE STEUERFREIE AUSFUHR
Gem. § 7 Abs. 1 UStG müssen folgende Bedingungen für eine steuerliche Ausfuhr erfüllt sein (UStR 2000, Rz 1051):

  • Der Gegenstand wird entweder durch den liefernden Unternehmer oder den ausländischen Abnehmer in das Drittlandland befördert oder versendet.
  • Über die erfolgte Ausfuhr liegt ein Ausfuhrnachweis vor.
  • Voraussetzungen werden buchmäßig nachgewiesen.

Weiter …
 
Bestätigungsverfahren UID-Nummer Drucken
Grundsätzlich besteht das Bestätigungsverfahren aus 2 Stufen:

Stufe 1 (einfaches Bestätigungsverfahren): Dabei wird die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedsstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmen wird nicht hergestellt. Überprüfungsmöglichkeit besteht über FinanzOnline (Eingaben/Anträge/UID-Bestätigung - auch zur Bestätigung der UID eines österreichischen Unternehmers), unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm oder über das UID-Büro Tel.: 081/005310

Stufe 2 (qualifiziertes Bestätigungsverfahren): Die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedsstaat vergebenen UID-Nr. wird im Zusammenhang mit Namen und Adresse überprüft.
 
Bulgarien und Rumänien - EU-Erweiterung Drucken

Seitdem am 1.1.2007  Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten sind, müssen auch Unternehmer aus diesen Ländern über eine UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) verfügen um am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen zu können.

Die Formate der UID-Nummern sind folgende:

  • für Bulgarien: das Länderkürzel BG und eine 9- oder 10-stellige Zahlenkombination
  • für Rumänien:  das Länderkürzel RO und eine 10-stellige Zahlenkombination

Wie Sie die UID-Nummer überprüfen können, entnehmen Sie bitte dem Text im Kastenfeld.

Weiter …
 



Klienten-Info Aktuell

Mariahilfer Strasse 54

Apotheken-News
(C) 2012 PFK+Partner
Kontakt  |  Lageplan  |  Impressum